Darstellung der BGH-Rechtsprechung zum Strafrecht ::     
 LINKWEG ::: inhalt / entscheidungen
 
BGH, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 5 StR 560/06


Entscheidungstext  
 
BGH, Beschl. v. 13.2.2007 - 5 StR 560/06
5 StR 560/06
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
vom
13.2.2007
in der Strafsache
gegen
wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer
Menge u. a.
- 2 -
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13.02.2007
beschlossen:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 1. September 2006 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen
Die Nichtanordnung einer Maßregel nach § 64 StGB hat der Beschwerdeführer wirksam vom Revisionsangriff ausgenommen.
Basdorf Raum Brause
Schaal Jäger


:: freigabestatus allgemein    
             © 2010 - 2017 Peter Wiete • E-Mail:  info@wiete-strafrecht.de