Darstellung der BGH-Rechtsprechung zum Strafrecht ::     
 LINKWEG ::: inhalt / entscheidungen
 
BGH, Beschluss vom 27. Januar 2009 - 5 StR 587/08


Entscheidungstext  
 
BGH, Beschl. v. 27.1.2009 - 5 StR 587/08
5 StR 587/08
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
vom 27. Januar 2009
in der Strafsache
gegen
wegen versuchten Mordes u. a.
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. Januar 2009
beschlossen:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Cottbus vom 2. Juli 2008 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Der Tenor dieses Urteils wird dahingehend ergänzt, dass die in Frankreich erlittene Haft im Verhältnis 1:1 angerechnet wird.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Basdorf Brause Schaal
Schneider Dölp



:: freigabestatus allgemein    
             © 2010 - 2017 Peter Wiete • E-Mail:  info@wiete-strafrecht.de