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BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 2 StR 544/09


Entscheidungstext  
 
BGH, Beschl. v. 27.1.2010 - 2 StR 544/09
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
2 StR 544/09
vom
27. Januar 2010
in der Strafsache
gegen
1.
2.
wegen Wohnungseinbruchdiebstahls u. a.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung der Beschwerdeführerinnen am 27. Januar 2010 gemäß § 349 Abs. 2 StPO beschlossen:
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 29. Juni 2009 werden mit der Maßgabe, dass die in dieser Sache in Belgien erlittene Auslieferungshaft im Maßstab 1:1 auf die Strafe angerechnet wird, als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat.
Jede Beschwerdeführerin hat die Kosten ihres Rechtsmittels zu tragen.
Rissing-van Saan Fischer Roggenbuck
Cierniak Schmitt



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