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G E S E T Z E S T E X T

W I E T E  -  S T R A F R E C H T



§ 29 BtMG
Straftaten

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft,
2. eine ausgenommene Zubereitung (§ 2 Abs. 1 Nr. 3) ohne Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 herstellt,
3. Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein,
4. (weggefallen)
5. entgegen § 11 Abs. 1 Satz 2 Betäubungsmittel durchführt,
6. entgegen § 13 Abs. 1 Betäubungsmittel
a) verschreibt,
b) verabreicht oder zum unmittelbaren Verbrauch überläßt,
6a. entgegen § 13 Absatz 1a Satz 1 und 2 ein dort genanntes Betäubungsmittel überlässt,

7. entgegen § 13 Absatz 2
a) Betäubungsmittel in einer Apotheke oder tierärztlichen Hausapotheke,
b) Diamorphin als pharmazeutischer Unternehmer
abgibt,
8. entgegen § 14 Abs. 5 für Betäubungsmittel wirbt,
9. unrichtige oder unvollständige Angaben macht, um für sich oder einen anderen oder für ein Tier die Verschreibung eines Betäubungsmittels zu erlangen,
10. einem anderen eine Gelegenheit zum unbefugten Erwerb oder zur unbefugten Abgabe von Betäubungsmitteln verschafft oder gewährt, eine solche Gelegenheit öffentlich oder eigennützig mitteilt oder einen anderen zum unbefugten Verbrauch von Betäubungsmitteln verleitet,
11. ohne Erlaubnis nach § 10a einem anderen eine Gelegenheit zum unbefugten Verbrauch von Betäubungsmitteln verschafft oder gewährt, oder wer eine außerhalb einer Einrichtung nach § 10a bestehende Gelegenheit zu einem solchen Verbrauch eigennützig oder öffentlich mitteilt,
12. öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3 des Strafgesetzbuches) dazu auffordert, Betäubungsmittel zu verbrauchen, die nicht zulässigerweise verschrieben worden sind,
13. Geldmittel oder andere Vermögensgegenstände einem anderen für eine rechtswidrige Tat nach Nummern 1, 5, 6, 7, 10, 11 oder 12 bereitstellt,
14. einer Rechtsverordnung nach § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 oder § 13 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1, 2a oder 5 zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Strafvorschrift verweist.
Die Abgabe von sterilen Einmalspritzen an Betäubungsmittelabhängige und die öffentliche Information darüber sind kein Verschaffen und kein öffentliches Mitteilen einer Gelegenheit zum Verbrauch nach Satz 1 Nr. 11.
 
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1, 2, 5 oder 6 Buchstabe b ist der Versuch strafbar.
 
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1, 5, 6, 10, 11 oder 13 gewerbsmäßig handelt,
2. durch eine der in Absatz 1 Satz 1 Nr. 1, 6 oder 7 bezeichneten Handlungen die Gesundheit mehrerer Menschen gefährdet.
 
(4) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1, 2, 5, 6 Buchstabe b, Nr. 10 oder 11 fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
 
(5) Das Gericht kann von einer Bestrafung nach den Absätzen 1, 2 und 4 absehen, wenn der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt.
 
(6) Die Vorschriften des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 sind, soweit sie das Handeltreiben, Abgeben oder Veräußern betreffen, auch anzuwenden, wenn sich die Handlung auf Stoffe oder Zubereitungen bezieht, die nicht Betäubungsmittel sind, aber als solche ausgegeben werden.
 
Betäubungsmittelgesetz, Stand 01.07.2017
 



Straftaten
Überblick zur Darstellung § 29 BtMG
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§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG - Anbau
    Anbau
    Versuch, Vollendung und Beendigung
       Versuchsstrafbarkeit
       Beendigung
    Konkurrenzen
    Verjährung
§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG - Herstellen
    Legaldefinition
    Versuch, Vollendung und Beendigung
       Versuch
      Vollendung
    Konkurrenzen
    Verjährung
§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG - Handeltreiben
    Definition
    Eigennutz
       Kein besonderes persönliches Merkmal i.S.d. § 28 Abs. 1 StGB
       Immaterielle Vorteile
       Sonstige Einzelfälle
          Ergreifungsprämie für Vertrauensperson
          Wahrung des Familienfriedens
          Verkauf zum Selbstkostenpreis / Einkaufspreis
          Verrechnung von Betäubungsmitteln mit bestehenden Schulden
          Betrug statt Handeltreiben
    Tausch von Betäubungsmitteln
    Vorbereitung / Handeltreiben im Planungsstadium
       Verhandlungen nur innerhalb der (potentiellen) Käuferseite
       Fehlen einer realistischen Grundlage
       Erkundigung nach einer Telefonnummer
       Weitere Fallgruppen
    Versuchtes Handeltreiben
    Vollendetes Handeltreiben
    Beendetes Handeltreiben
    Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme
       Anhaltspunkte für die Abgrenzung
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       Täterschaft
       Reine Kuriertätigkeit
       Verwahrung / Lagerung von Betäubungsmitteln
          Kurzfristige Verwahrung
          Kenntnis und Duldung des Wohnungsinhabers
          Depothaltung
      Absicherung des Transports
       Beihilfehandlungen nach Sicherstellung der Drogen
       Entgegennahme von Verkaufserlösen
    Auslandsbezug
    Tatort des Handeltreibens
    Konkurrenzen
    Verjährung
    Verfallsanordnung
§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG - Einfuhr
Einfuhr
Unerlaubt
Versuch, Vollendung und Beendigung
       Versuch
       Vollendung
          Vollendung in Zwischenlandungsfällen
             Körperschmuggel
    Abgrenzung Täterschaft und Beihilfe
    Mittäterschaft
    Anstiftung
    Beihilfe
       Fahrzeugvermittlung
       Beifahrer
          Kenntniserlangung erst während der Einfuhrfahrt
    Einfuhr von Imitaten
    Einfuhr verschiedener Betäubungsmittel und Bestimmung der Gesamtwirkstoffmenge
    Vorsatz
       Abweichung vom vorgestellten Kausalverlauf
    Konkurrenzen
    Verjährung
§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG - Ausfuhr
    Ausfuhr
       Versendung von Medikamenten
    Versuch, Vollendung und Beendigung
       Versuchsstrafbarkeit
    Konkurrenzen
    Verjährung
§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG - Veräußern
    Veräußern
    Versuch, Vollendung und Beendigung
       Versuchsstrafbarkeit
    Verjährung
§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG - Abgabe
    Abgabe
       Abgrenzung zu Veräußerung
       Geltung bei erlaubnislos handelnden Ärzten
    Versuch, Vollendung und Beendigung
       Versuchsstrafbarkeit
    Konkurrenzen
    Verjährung
§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG - Sonstiges Inverkehrbringen
    Sonstiges Inverkehrbringen
    Versuch, Vollendung und Beendigung
       Versuchsstrafbarkeit
    Verjährung
§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG - Erwerb
    Erwerb
    Versuch
       Versuchsstrafbarkeit
       Unmittelbares Ansetzen
    Konkurrenzen
    Verjährung
§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG - Sichverschaffen
    Sichverschaffen
    Versuch, Vollendung und Beendigung
       Versuchsstrafbarkeit
    Konkurrenzen
    Verjährung
§ 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG - unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln
    Strafzweck
    Besitzen
    Versuch, Vollendung und Beendigung
       Versuchsstrafbarkeit
    Einzelfälle
§ 29 Abs. 1 Nr. 5 BtMG - Durchfuhr
    Durchfuhr
    Versuch, Vollendung und Beendigung
       Versuchsstrafbarkeit
§ 29 Abs. 1 Nr. 6 lit. a BtMG - Verschreiben
    Unerlaubtes Verschreiben von Betäubungsmitteln
    Keine Sperrwirkung
    Versuch, Vollendung und Beendigung
       Versuchsstrafbarkeit
    Vorsatz
§ 29 Abs. 1 Nr. 6 lit. b BtMG - Verabreichen
    Verabreichen
    Keine Sperrwirkung
    Notwendige Teilnahme
    Versuch, Vollendung und Beendigung
       Versuchsstrafbarkeit
§ 29 Abs. 1 Nr. 6 lit. b BtMG - unmittelbare Verbrauchsüberlassung
    Überlassen zum unmittelbaren Verbrauch
    Keine Sperrwirkung
    Einzelfälle
    Versuch, Vollendung und Beendigung
       Versuchsstrafbarkeit
§ 29 Abs- 1 Nr. 10 BtMG - Verschaffen oder Gewähren einer Gelegenheit
    Neufassung
    Verschaffen einer Gelegenheit
    Gewähren einer Gelegenheit
    Versuch
       Versuchsstrafbarkeit
    § 29 Abs. 1 Nr. 11 BtMG - Verschaffen oder Gewähren einer Verbrauchsgelegenheit
    Neufassung
    Konsumermöglichung
    Konsumunterstützung
    Versuch
       Versuchsstrafbarkeit
    § 29 Abs. 1 Nr. 14 BtMG - Zuwiderhandeln gegen eine Rechtsverordnung
    Keine Sperrwirkung
    Versuch
       Versuchsstrafbarkeit
§ 29 Abs. 3 BtMG - Besonders schwere Fälle
    Gewerbsmäßiges Handeln
       Teilzahlungen für ein Einzelgeschäft
       Teilmengenverkauf
       Kleinstmengenverkauf bei Haschisch
    Einzelfälle zum gewerbsmäßigen Handeltreiben
    Gesundheitsgefährdung mehrerer Personen
    Unbenannter besonders schwerer Fall
    Entkräftung der Indizwirkung
    Besonders schwerer und minder schwerer Fall
    Versuch
       Versuchsstrafbarkeit
 § 29 Abs. 4 BtMG
    Stufenverhältnis von Vorsatz und Fahrlässigkeit
    Fahrlässiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
§ 29 Abs. 5 BtMG - Absehen von Bestrafung
    Verhältnismäßigkeit
    Geringe Menge
    Einzelfälle
       Geringe Menge während laufender Bewährungzeit
§ 29 Abs. 6 BtMG - Handeltreiben mit sowie Abgeben und Veräußern von Stoffen und Zubereitungen
    Täterschaft, Teilnahme
    Auslandsbezug
    Zusammenwirken von Betäubungsmittel- und Arzneimittelrecht
Konkurrenzen
    Konkurrenzen - Anbauen
       Mehrere Ernten
       Anbau und Handeltreiben
       Anbau und Herstellen
    Konkurrenzen - Herstellen
       Herstellen und Anbau
    Konkurrenzen Handeltreiben
       Bewertungseinheit
          Erwerb der Gesamtmenge und Verkauf in Einzelakten
          Einheitlichkeit der Entschließung und Menge bei Kaufangeboten
          Vorrätighalten von Restvorräten
          Verkauf einer Anbauernte in Teilmengen
          Rein theoretische Möglichkeiten
          Mehrere Einzeltaten und verschiedene Rauschgifte
          Gleichzeitiger Besitz unterschiedlicher Handelsmengen
          Zusammentreffen in einem Handlungsteil / Bestellung anlässlich der Bezahlung
            Kommissionsgeschäfte bei täterschaftlicher Einfuhr und Beihilfe zum Handeltreiben
            Zukauf bei Nachlieferung
          Feststellung zum Vorliegen einer Bewertungseinheit
          Umtausch einer zum Weiterverkauf erworbenen Rauschgiftmenge
          Akzessorietät der Beihilfe bei Bewertungseinheit
       Silotheorie
       Beihilfe zum Handeltreiben
       Beihilfe zum Handeltreiben und Besitz von Betäubungsmitteln
       Handeltreiben und versuchte Durchfuhr von Betäubungsmitteln
          Beihilfe zum Handeltreiben und versuchte Durchfuhr
       Handeltreiben und Besitz in nicht geringer Menge
       Handeltreiben und Einfuhr
       Handeltreiben und Erwerb
       Handeltreiben und Verbrechen nach den §§ 29a, 30 und 30a BtMG
       Handeltreiben und Geldfälschung
       Handeltreiben und Ausfuhr von ausgenommenen Zubereitungen
       Handeltreiben und Fahren ohne Fahrerlaubnis
    Konkurrenzen - Einfuhr
       Einfuhr und Handeltreiben
    Konkurrenzen - Ausfuhr
       Umtauschfahrt ins Ausland mit wirkungslosen Substanzen
       Versuchte Durchfuhr und Handeltreiben
    Konkurrenzen - Abgabe
       Abgabe und Besitz
    Konkurrenzen - Erwerb
       Erwerb und Besitz
       Erwerb und Handeltreiben
       Erwerb und Besitz in nicht geringer Menge nach § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG
       Erwerb und Einfuhr in nicht geringer Menge nach § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG
    Konkurrenzen - Sichverschaffen
       Sichverschaffen und Besitz in nicht geringer Menge
    Konkurrenzen - Besitz
       Besitz als Auffangtatbestand
       Besitz und Beihilfe zum Handeltreiben
       Besitz und Erwerb
       Besitz zweier verschiedenartiger Drogen an unterschiedlichen Orten
       Gleichzeitiger Besitz zweier Rauschgiftmengen
       Gleichzeitiger Besitz unterschiedlicher Betäubungsmittelmengen bei unterschiedlicher Zweckbestimmung
       Besitz und Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 2 StVG
Strafzumessung
    Strafrahmen
    Strafzumessungserwägungen
       Strafmildernde Erwägungen
       Strafschärfende Erwägungen
          Kriminelle Energie
       Nicht zulässige Strafschärfungserwägungen
          Gewinnorientierte Motivation
          Verstrickung des Käufers durch den Verkäufer
          Taterleichterung durch Marktlücke
          Dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht
          Fehlen eines Strafmilderungsgrundes
          Unzulässige Berücksichtigung des bloßen Verdachts weiterer Straftaten
         Tatbegehung
Urteil
    Urteilsformel
    Urteilsgründe
       Eigennützigkeit
       Tatbeteiligung
       Wirkstoffgehalt
       Eigenverbrauchsmenge
      Besitz
       Fehlende Erlaubnis
       Qualität des Betäubungsmittels
       Feststellungen zum Vorliegen einer Bewertungseinheit
          Schätzung
      Gewerbsmäßigkeit
       Abgrenzung Durchfuhr und Einfuhr
Prozessuales
    Verfahrenshindernisse
       Verfolgungsverjährung
       Strafklageverbrauch
       Auslandstaten
    Ermittlungsmaßnahmen
       Überwachung der Telekommunikation
       Erhebung von Verbindungsdaten der Telekommunikation
       Einsatz technischer Mittel
          Einsatz weiterer technischer Mittel
       Ermittlung von Molbilfunkendgeräten
       Akustische Wohnraumüberwachung
    Haftsachen
       Sicherungshaft bei Wiederholungsgefahr
    Verfolgungsbeschränkung
       Absehen von der Verfolgung
    Zuständigkeit
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       Änderungen § 29 BtMG

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