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§ 185 StGB
Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
 
Strafgesetzbuch, Stand: 24.8.2017
 



Beleidigung
Überblick zur Darstellung § 185 StGB
 
 § 185 Halbs. 1 StGB
    Verbale Beleidigung
       Sexuelle Äußerungen und Ansinnen
       Schmähungen Dritter durch Strafverteidiger
 § 185 Halbs. 2 StGB
    Tätliche Beleidigung
       Höherer Strafrahmen
       Beleidigung durch sexuelle Handlung
       "Bespeicheln"
 Konkurrenzen
    Gleichzeitige Beleidigung mehrerer Personen
    Tateinheit durch Verklammerung
Strafzumessung
    Strafrahmen
Prozessuales
    Verfahrenshindernisse
       Verfolgungsverjährung
       Fehlender Strafantrag
    Haftsachen
       Wochenfrist
    Nebenklage
       Anschlußberechtigung
    Gesetze
       Verweisungen
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