§ 1 VStGB
Anwendungsbereich
Dieses
Gesetz gilt für
alle in ihm bezeichneten Straftaten gegen das Völkerrecht,
für Taten nach den §§ 6 bis 12 auch dann, wenn die Tat
im Ausland begangen wurde und keinen Bezug zum Inland aufweist.
Für Taten nach § 13, die im Ausland begangen wurden, gilt
dieses Gesetz unabhängig vom Recht des Tatorts, wenn der
Täter Deutscher ist oder die Tat sich gegen die Bundesrepublik
Deutschland richtet.
Völkerstrafgesetzbuch,
Stand 1.1.2017