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§ 255 StGB
Räuberische Erpressung

Wird die Erpressung durch Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben begangen, so ist der Täter gleich einem Räuber zu bestrafen.
 
Strafgesetzbuch, Stand: 24.8.2017
 



Räuberische Erpressung
Überblick zur Darstellung § 255 StGB
 
 Allgemeines
    Geschütztes Rechtsgut
 § 255 StGB
    Abgrenzung zum Raub
    Finaler Zusammenhang
    Drohung
       Drohung durch Einflußnahme auf das Handeln Dritter
       Drohung durch vorangegangene Gewalt
       Drohung mit Gewalt, die sich nicht gegen Personen richtet
    Gegenwärtige Gefahr
    Rechtswidrigkeit des erstrebten Vermögensvorteils
    Gebrauchsanmaßung statt Zueignung
    Erzwingen eines Pfandgegenstands
    Gewaltsame Fluchterzwingung zur Verhinderung der Fahrpreisdurchsetzung eines Transportunternehmens
    Leistungsverweigerung im Arbeitsverhältnis
    Versuch
       Fehlendes Handeln unter dem Druck der Nötigungsmittel
       Rücktritt
          Rücktritt bei mehreren Tatbeteiligten
    Bereicherungsabsicht
    Vorsatz
Schwere und besonders schwere räuberische Erpressung, §§ 255, 250 Abs. 1 u. 2 StGB
    Mittäterschaft
       Abgrenzung zwischen mittäterschaftlichem Handeln und Beihilfe
       Zurechnung bei Abweichung vom Tatplan
    Versuch
       Rücktritt und Fehlschlag
 Minder schwerer Fall der (besonders) schweren räuberischen Erpressung, §§ 255, 250 Abs. 3 StGB
       Minder schwerer Fall
 Räuberische Erpressung mit Todesfolge, §§ 255, 251 StGB
    Versuchte räuberische Erpressung mit Todesfolge
 Konkurrenzen
    Handlungen nach Vollendung aber vor Beendigung
    Schwere räuberische Erpressung und Delikte nach Vollendung und vor Beendigung
    Schwere räuberische Erpressung und erpresserischer Menschenraub
    Schwere räuberische Erpressung, erpresserischer Menschenraub und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
    Schwere räuberische Erpressung und Körperverletzung
    Tateinheit
       Räuberische Erpressung und erpresserischer Menschenraub
       Raub und Räuberische Erpressung
       Räuberische Erpressung und Nötigung
       Versuchte besonders schwere räuberische Erpressung und unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in 
          
nicht geringer Menge
      Schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit Diebstahl, Urkundenfälschung und vorsätzlicher Gefährdung
         des Straßenverkehrs
    Versuchte (schwere) räuberische Erpressung und Bedrohung
    Versuchte besonders schwere räuberische Erpressung und schwere räuberische Erpressung
Strafzumessung
    Strafrahmen
    Strafzumessungserwägungen
       Strafmildernde Erwägungen
          Mildernde Erwägungen nach Bejahung eines minder schweren Falls
       Strafschärfende Erwägungen
       Nicht zulässige Erwägungen
Urteil
    Urteilsformel
       Schwere räuberische Erpressung
       Besonders schwere räuberische Erpressung
       Minder schwere Fälle
Prozessuales
    Verfahrenshindernisse
       Verfolgungsverjährung
    Ermittlungsmaßnahmen
       Überwachung der Telekommunikation
       Erhebung von Verbindungsdaten der Telekommunikation
       Einsatz technischer Mittel
          Einsatz weiterer technischer Mittel
       Ermittlung von Molbilfunkendgeräten
       Akustische Wohnraumüberwachung
    Haftsachen
       Sicherungshaft bei Wiederholungsgefahr
    Führungsaufsicht
    Nebenklage
       Anschlußberechtigung
       Bestellung eines Rechtsanwalts als Beistand
    Zuständigkeit
       Gericht
          Zuständigkeitsprüfung von Amts wegen
    Gesetze
       Verweisungen

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