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G E S E T Z E S T E X T

W I E T E  -  S T R A F R E C H T


 
§ 192 StGB
Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises

Der Beweis der Wahrheit der behaupteten oder verbreiteten Tatsache schließt die Bestrafung nach § 185 nicht aus, wenn das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Behauptung oder Verbreitung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht.
 
Strafgesetzbuch, Stand: 24.8.2017
 


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