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Eine Darstellung der BGH-Rechtsprechung in Strafsachen



 
§ 247 StGB
Haus- und Familiendiebstahl

Ist durch einen Diebstahl oder eine Unterschlagung ein Angehöriger, der Vormund oder der Betreuer verletzt oder lebt der Verletzte mit dem Täter in häuslicher Gemeinschaft, so wird die Tat nur auf Antrag verfolgt.

 
Strafgesetzbuch, Stand: 24.8.2017


 
StGB § 247, § 77 Abs. 3
BGB § 1896
 
Wirksamkeit des Strafantrags eines vom Amtsgericht bestellten Betreuers ohne ausdrückliche Erstreckung des Aufgabenkreises auf eine Strafantragstellung.

BGH, Urteil vom 29. Juli 2014 - 5 StR 46/14 LG Saarbrücken

  




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