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Eine Darstellung der BGH-Rechtsprechung in Strafsachen



 
§ 72 IRG
Bedingungen

Bedingungen, die der ausländische Staat an die Rechtshilfe geknüpft hat, sind zu beachten.
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG), Stand 06.08.2016

Leitsätze zu § 72 IRG

 
EuAlÜbk Art. 14 Abs. 1 Buchst. b; IRG § 72
 
1. Ein wegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Spezialität aus Art. 14 des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957 (EuAlÜbk) bestehendes Verfahrenshindernis kann auch noch im Revisionsverfahren beseitigt werden.
2. Ist der Ausgelieferte mit Verkündung des erstinstanzlichen Urteils auf freien Fuß gesetzt worden, entfällt die Spezialitätsbindung gemäß Art. 14 Abs. 1 Buchst. b EuAlÜbk dann, wenn er - obwohl er über die Rechtsfolgen dieser Vorschrift informiert worden ist und die Möglichkeit einer Ausreise hatte - nicht innerhalb von 45 Tagen die Bundesrepublik Deutschland verlassen hat oder wenn er nach dem Verlassen Deutschlands dorthin zurückgekehrt ist.
 
BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - 1 StR 148/11 - LG Wuppertal
 

IRG § 72; StPO §§ 206a, 353 Abs. 2

Zum Widerruf der Bewilligung von Rechtshilfen durch Überstellung von Unterlagen, wenn diese bereits abschließend verwerttet wurden.

BGH, Beschluss vom 10. Januar 2007 - 5 StR 305/06 - LG Augsburg

BGHSt 51, 202 - wistra 2007, 150


IRG § 72; AO § 370 Abs. 1; StPO § 147 Abs. 2, § 344 Abs. 2 Satz 2; StGB § 266 Abs. 1; EStG § 11 Abs. 1 Satz 1 
 
1. Zulässigkeit der Verwertung von Unterlagen, die im Wege der Rechtshilfe in der Schweiz beschlagnahmt wurden, für ein Strafverfahren wegen Untreue und Steuerhinterziehung. 
 
2. Revisionsrechtliche Beanstandung unterbliebener Beiziehung von Akten eines weiteren gegen den Angeklagten geführten Ermittlungsverfahrens, deren Einsicht in jenem Verfahren von der Staatsanwaltschaft wegen Gefährdung des Untersuchungszwecks versagt wird.  
 
3. Ein Nachteil im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB kann auch dann vorliegen, wenn der Vermögensbetreuungspflichtige Provisionen erhält, die zwar vom Vertragspartner seines Geschäftsherrn stammen, aber über den Geschäftsherrn an einen Dritten ausbezahlt und von dort an den Treupflichtigen weitergeleitet werden.
 
4. Einkommensteuerrechtliche Relevanz eines nicht offengelegten Treuhandverhältnisses.
 
BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03 - LG Augsburg

BGHSt 49, 317 - wistra 2005, 58


StGB § 51; EuAlÜbk Art. 14, 19 Abs. 2; IRG §§ 68, 72

Zur zeitgleichen Aburteilung transnationaler Serienstraftaten in zwei Staaten.

BGH, Urteil vom 15. März 2000 - 1 StR 483/99 - LG Waldshut-Tiengen

NJW 2000, 1964





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