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G E S E T Z E S T E X T

W I E T E  -  S T R A F R E C H T



§ 224 StGB
Gefährliche Körperverletzung

(1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
 
(2) Der Versuch ist strafbar.
 
Strafgesetzbuch, Stand: 24.8.2017
 



Gefährliche Körperverletzung
Überblick zur Darstellung § 224 StGB

 
 § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB


    Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen
       Beibringen
 § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB
    Waffe oder gefährliches Werkzeug
       Waffe
       Gefährliches Werkzeug
      Versuch, Vollendung und Beendigung
          Versuch
       Vorsatz
 § 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB
    Hinterlistiger Überfall
 § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB
    Gemeinschaftlich
    Zurechnung bei Mittäterexzess
    Versuch der gemeinschaftlichen Körperverletzung
 § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB
    Lebensgefährdende Behandlung
    Würgen des Opfers
    Infektion mit dem Aids-Virus
    Sonstige Einzelfälle
    Vorsatz
    Einwilligung
 § 224 Abs. 1 Halbs. 2 StGB
    Minder schwerer Fall
 Konkurrenzen
    Natürliche Handlungseinheit
    Gefährliche Körperverletzung und versuchter Totschlag
    Gefährliche Körperverletzung und Mißhandlung von Schutzbefohlenen
    Gefährliche Körperverletzung und schwere Körperverletzung
    Gefährliche Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge
    Verhältnis von § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB zu § 250 Abs. 2 Nr. 3 b StGB
    Verhältnis von § 224 Abs. 1 Nr. 5 zu § 218 StGB
    Gefährliche Körperverletzung und Raub
    Gefährliche Körperverletzung und Misshandlung (§ 30 WStG)
    Gefährliche Körperverletzung und Bildung krimineller Vereinigungen
    Gefährliche Körperverletzung und Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs
    Gefährliche Körperverletzung durch Unterlassen und unterlassene Hilfeleistung
    Gefährliche Körperverletzung und Vergewaltigung
Strafzumessung
    Strafrahmen
    Strafrahmenwahl
    Strafzumessungserwägungen
       Strafschärfende Erwägungen
       Nicht zulässige Erwägungen
Urteil
    Urteilsformel
       Minder schwere Fälle
    Urteilsgründe
       Mitteilungen zu den Tatbestandsvoraussetzungen
       Zurechnungszusammenhang
       Verbotsirrtum
      Beweiswürdigung
          Zurechnung von Infektionen
Prozessuales
    Verfahrenshindernisse
       Verfolgungsverjährung
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